Gastronomie und Corona: Das Wichtigste auf einen Blick

von Joleen - GastroHero 401.636 views16

Coronavirus Covid-19 in der Gastronomie

Stand 12.05.2020
Es herrscht Informationsüberflutung und es kursieren einige Fake News im Netz. Dabei ist es wichtiger denn je, dass Gastronomen eine vernünftige Informationsgrundlage haben, um die nächsten betrieblichen Schritte zu planen. Wir wollen Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Antworten auf die Fragen, die Gastronomen dieser Tage beschäftigen, gebündelt zur Verfügung stellen.

Wie Sie wissen, wird dieses online Magazin von GastroHero betrieben. In dieser Zeit ist finanzielle Unterstützung für Gastronomen wohl am Wichtigsten. Deshalb haben wir uns dazu entschieden einen kleinen Beitrag zu leisten und allen CHEERS Lesern einen 15% Rabatt Gutschein für unseren Online Shop für professionellen Gastronomiebedarf zu schenken. Einlösbar ist dieser Gutschein bis Ende des Jahres. Wir hoffen, damit beim Geschäftsaufbau nach Corona unterstützen zu können!
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Wir standen außerdem vor der Frage wie wir, als Händler, weiter unterstützen können und haben uns für eine kostenlose GastroHero Hilfe-Hotline entschieden. Unter der 0231/17727364 oder unten im Chat können Sie unsere Gastro-Experten erreichen und sich mit uns über die aktuellen Geschehnisse in der Branche austauschen und Fragen stellen (Mo-Fr 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Wir wünschen allen Gastronomen viel Kraft und Zuversicht!
#heldenzeiten #standtogether

Themenübersicht:

  1. Der neuste Stand
  2. Eine aktuelle Zusammenfassung
  3. Was muss ich als Gastronom jetzt unbedingt beachten?
  4. Krisenmanagement: Was kann im schlimmsten Fall passieren und welche Hilfe kriegen Gastronomen?
  5. Im Falle des Falles: Wie müssen sich meine Mitarbeiter verhalten?

Updates

12.05.2020, 08:30 – Was Sie über die Wiedereröffnung der Gastronomie wissen müssen
Die Wiedereröffnung hat in einigen Bundesländern schon stattgefunden, weitere Bundesländer werden folgen. Sie sind sich nicht ganz sicher, was Sie erfüllen müssen? Dann schauen Sie in unseren neuen Artikel!
Dort finden Sie neben allen offiziellen Beschlüssen auch einen von uns erstellten Maßnahmenplan zur Wiedereröffnung und die Antworten auf Ihre am häufigsten gestellten Fragen.
Zum Artikel

07.05.2020, 15:00 Uhr – Ein kleiner Exkurs zur Auffrischung: Thema Hygiene in der Gastronomie
Die gestern beschlossenen Öffnungen der Gastronomie in vielen Bundesländern wirft die Frage auf, wie Sie in dieser Übergangszeit hygienisch arbeiten.
Diese Frage sollte Sie natürlich auch über die Corona-Zeit hinaus ständig beschäftigen. Was beinhaltet nochmal genau das HACCP und ist es in Zeiten von Corona ausreichend? Wir haben Ihnen Hygienevorschriften mit passenden Beispielen zusammengetragen.
Zum Artikel

06.05.2020, 16:00 Uhr – Bundeskanzlerin äußert sich zu weiteren Öffnungen
Soeben gab Bundeskanzlerin Merkel zusammen mit dem bayrischen Ministerpräsident Söder und Hamburgs Bürgermeister Tschentscher bekannt, dass die Öffnung im Ablauf Ländersache sind. Als Vorgabe vom Bund gilt: Es dürfen ausschließlich Personen aus 2 Haushalten zusammen kommen. Ein Tischabstand von mindestens 2m muss gewährleistet sein. Jede weitere Person muss den Sicherheitsabstand zwischen den Personen wahren.
Welche Regelungen darüber hinaus sinnvoll sein könnten, fassen wir in einem gesonderten Beitrag für Sie zusammen. Bei Neuigkeiten werden wir Sie natürlich auch über unseren Newsletter informieren. Oben im Beitrag können Sie sich anmelden.

05.05.2020, 16:00 Uhr – Gastronomieöffnung jetzt doch deutschlandweit?
Heute Abend soll es eine Videokonferenz zwischen allen Bundesländern geben. In dieser soll ein konkreter Zeitpunkt für die Öffnung von Gastronomiebetrieben beschlossen werden. Als Vorschlag steht der 18. Mai im Raum.
Bayerns Ministerpräsident Söder gab am heutigen Nachmittag bekannt, dass man es ähnlich wie Niedersachsen handhaben möchte und noch im Mai die Gaststätten und Hotels öffnen möchte. Der Stufenplan Bayerns sieht dabei wie folgt aus:
Außenbereiche sollen am 18. Mai, Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai und Hotels am 30. Mai geöffnet werden.

05.05.2020, 09:00 Uhr – Wird morgen gelockert?
Wir haben einen spannenden Facebook Post gefunden: Laut aktuellen Umfragen würden ca. 65% der Befragten sofort wieder ein Restaurant besuchen, sofern dies erlaubt ist.
Wann das bundesweit der Fall ist, bleibt fraglich. Morgen äußert sich unsere Kanzlerin zu möglichen Lockerungen. Niedersachsen geht schon jetzt voran und öffnet ab nächster Woche die Gastronomie. Natürlich unter strengen Auflagen aber immerhin darf man wieder öffnen. Sind sie darauf vorbereitet? Wir bereiten Ihnen aktuell alles Wissenswerte zu einer Wiedereröffnung vor. Was dürfen wir dabei nicht vergessen und welche Fragen haben Sie? Schreiben Sie es uns in die Kommentare und wir recherchieren für Sie.

28.04.2020, 11:30 Uhr – Gastro-Öffnung in einzelnen Bundesländern konkret?
Die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich auf Lockerungen für die Gastronomie geeinigt. Grundsätzlich haben sich die beiden Länder auf eine Öffnung im Mai geeinigt. Der Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) will sich für einen Termin noch vor dem Himmelfahrtsgeschäft am 21. Mai einsetzen.
Jede Öffnung wird strenge Regeln und Maßnahmen mit sich ziehen. Wir sind gespannt, ob und wann andere Länder Öffnungsdaten konkretisieren und die Gastronomie wiederbeleben.

25.04.2020, 15:00 Uhr – Lockerungen für die Gastronomie – aber wie?
Die Mehrwertsteueranpassung ab dem 01. Juli 2020 hat die Gerüchteküche zum brodeln gebracht. Warum sollte man die Steuer auf 7% senken, die meist nur für den Verzehr vor Ort gilt?
Darf also die Gastronomie vielleicht ab dem 01. Juli wieder mit der Bewirtung vor Ort starten? Fragen über Fragen, welche wir gerne mit euch diskutieren möchten. Wie stehen Sie zu dem Thema?
Welche Punkte sollen Ihrer Meinung nach Bestandteil des Hygienekonzeptes sein? Wie wollen Sie weitermachen? Sagen Sie es uns: Auf unserem Instagramprofil geben wir Ihnen die Möglichkeit abzustimmen.

23.04.2020, 08:30 Uhr – Mehr Kurzarbeitergeld, weniger Steuern
Am gestrigen Abend hat sich die Regierung dazu entschieden, sowohl das Kurzarbeitergeld als auch den Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie anzupassen.
Das KUG wird für diejenigen, die mindestens 50% weniger arbeiten, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70% bzw. 77% (Haushalt mit Kindern) angehoben. Ab dem siebten Monat des Bezugs wird KUG auf 80% bzw. 87% erhöht.
Diese Regelung gilt längstens bis zum 31.Dezember 2020.
Ebenso gab es eine Senkung der Mehrwertsteuer für das Gastronomiegewerbe. Ab dem 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer für Speisen auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Dieses Hilfsangebot gilt bis zum 30. Juni 2021.

16.04.2020, 09:00 Uhr – Neuerungen im Kampf gegen Corona…
…nur für uns leider nicht. Am gestrigen Abend, gab Bundeskanzlerin Merkel gemeinsam mit dem bayrischen Ministerpräsident Söder, dem 1. Bürgermeister Hamburgs Tschentscher und Bundesfinanzminister Scholz, neue Maßnahmen für den Kampf gegen das Corona-Virus bekannt.
Für die Gastronomie und Hotelerie ergab sich leider nichts neues. Beide Branchen dürfen wie bisher vorerst nicht geöffnet werden. Einzig der Einzelhandel bis zu einer Größe von 800m2 darf unter strengen Hygienevorschriften ab dem 04.03.2020 schrittweise wieder seine Pforten öffnen.
Ein kleiner Lichtblick: Wir haben ein weiteres Hilfsangebot für Sie entdeckt. Die Creditreform bietet Unternehmen eine kostenlose Prüfung und Auskunft an, mit der Ihre Kreditwürdigkeit bis zum benötigten Stichtag 31.12.2019 belegt wird.
Mehr dazu finden Sie in unserem Hilfe-Artikel.

09.04.2020, 13:30 Uhr – Vorläufiger Auszahlungsstopp in NRW
Die Regierung konnte in Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt eine Betrugsmasche bei der Corona-Soforthilfe aufdecken.
Das führt aktuell leider dazu, dass die Soforthilfe vorübergehend nicht ausgezahlt wird. Rechtmäßige Anträge können weiterhin gestellt werden und auch bereits eingereichte Anträge werden nach dem Stopp ausgezahlt.
Hier noch einmal alles zum nachlesen.

07.04.2020, 09:15 Uhr – Brauereien sichern Ihnen Hilfe zu
Brauereien tragen in ihrer Rolle als Pächter und Debitoren eine wichtige Rolle und haben maßgeblichen Einfluss auf Ihre Liquidität. Viele bieten deshalb derzeit Hilfe an. Wir haben für Sie recherchiert:
Welche Brauerei welche Hilfe zur Verfügung stellt, haben wir in unserem Hilfe-Artikel aktualisiert.

03.04.2020, 18:00 Uhr – Wir waren uns zunächst nicht sicher…
…ob ein neuer Lieferdienst in diesen Zeiten erfolgreich sein kann. Und vor allem, ob man das Risiko auf ein Minimun reduzieren kann. Nachdem wir mit den Recherchen für unseren neuen Artikel fertig waren konnten wir aber eindeutig sagen: Es ist möglich!
Hier finden Sie Beispiele von erfolgreichen Lieferdiensten, eine Anleitung, hilfreiche Tipps und sogar ein Sonder-Angebot für einen kostenlosen Probemonat für ein eigenes Online Bestellsystem:

Zum Artikel
31.03.2020, 15:30 Uhr – Soforthilfe nun auch in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Seit dem späten Montag Abend, kann ab sofort auch in Hamburg die Soforthilfe beantragt werden.
Seit heute Nachmittag bietet auch das Land Sachsen-Anhalt ein entsprechendes Formular. Damit haben alle Bundesländer, Antragsformulare sofern vorhanden zur Verfügung gestellt.
Informationen zu Soforthilfe in allen Bundesländern finden Sie in unserem ständig aktualisierten Hilfeartikel.

30.03.2020, 12:00 Uhr – Update Hilfeartikel
Über das vergangene Wochenende sind die meisten Anträge für die Sofort-Hilfen in den einzelnen Bundesländern online gegangen. Wir haben alle Formulare und Informationen in unserem Hilfe-Artikel für Sie zusammengestellt.
Hamburg und Sachsen-Anhalt sind die einzigen Bundesländer, bei denen die Formulare im Laufe des heutigen Tages kommen sollen.
Sobald diese verfügbar sind, finden Sie diese natürlich auch in unserem Artikel.

27.03.2020, 10:00 Uhr – Hilfe Anträge
156 Milliarden Euro sollen unter anderem kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige unterstützen. Die Instanzen arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, Antragsformulare zur Verfügung zu stellen.
In NRW beispielsweise kann ab heute Mittag 12:00 Uhr das Antragsformular ausgefüllt werden.
Wir gehen davon aus, dass über das anstehende Wochenende alle Bundesländer ein Formular zur Verfügung stellen. Am Montag werden wir unseren Hilfe-Artikel mit den verfügbaren Formularen aktualisieren.

24.03.2020, 17:00 Uhr – GEMA und Soforthilfen
Die GEMA hat im Zuge der Corona Pandemie Maßnahmen für ihre Kunden ergriffen.
Für alle Betriebe, die aufgrund von behördlicher Anordnung schließen mussten, ruhen alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge auch rückwirkend ab dem 16.03.2020.
Des weiteren hat die Bundesregierung am Montag Nachmittag ein Sofort-Hilfen Paket auf den Weg gebracht. Was genau das für Sie bedeutet werden wir in Kürze in unserem Hilfe-Artikel für Sie aufgearbeitet veröffentlichen.

23.03.2020, 08:00 Uhr – Wir sind da an etwas dran… 
Hinter uns liegt ein ereignisreiches Wochenende. Durch die bundesweit einheitliche Kontaktsperre sind Gastronomiebetriebe nun geschlossen. Das gilt allerdings weiterhin nicht für Lieferdienste und Abholservices. Uns ist klar, dass eine Umstellung auf einen Lieferdienst mit einigen Herausforderungen verbunden ist. Laut unserer Rücksprachen mit Ihnen, ist das größte Problem hohe Provisionen, die App-Anbieter fordern. Deshalb stehen wir momentan in Verhandlungen mit einigen Anbietern, um das beste Angebot für Sie herauszuschlagen. Wir haben eine Mailingliste angelegt, unter der wir Sie sofort benachrichten können, sobald wir etwas für Sie haben:

Hier eintragen und weitere Infos bekommen

20.03.2020, 14:00 Uhr – Lösungswege
Die Situation spitzt sich weiter zu. Das einzige, was uns allen nun hilft, ist, den Kopf nicht in den Sand zu stecken! Ganz nach dem Motto #heldenzeit und #supportyourgastro haben wir eine Initiative ins Leben gerufen, die dazu auffordert Ihre Gastronomie zu unterstützen. Denn auch, wenn die Läden geschlossen haben, ist ein Lieferdienst und Take Away Geschäft weiterhin erlaubt. Sie wissen nicht, was es alles braucht, um einen Lieferdienst oder Take Away ins Leben zu rufen? Wir haben Ihnen alles, was Sie wissen müssen, in unserem neusten Artikel zusammengefasst:

Zum Artikel: Lieferdienst als Alternative

Dort finden Sie auch Plakate zum Ausdrucken, um Ihre Kundschaft zum Support aufzufordern. Es heißt jetzt mehr denn je: #standtogether ! Wir haben natürlich über unsere Hotline auch weiterhin ein offenes Ohr für Sie. Beachten Sie nur bitte, dass wir die Info Hotline kurzerhand in unseren telefonischen Vertriebsweg von GastroHero.de integriert haben, um schnell helfen zu können. Dementsprechend sind wir am Wochenende leider nicht erreichbar. Montag sind unsere Gastro-Experten wieder persönlich für Sie da!

20.03.2020, 13:00 Uhr – Bayern legt mit der Ausgangssperre vor
Was bedeutet das für die Gastronomie in Bayern? Es sind ausschließlich Lieferdienste und Angebote zum Takeaway erlaubt. Thüringen handelt ähnlich. Hier gibt es zwar keine Ausgangssperre, jedoch darf die Gastronomie nicht mehr öffnen. Hessen verbietet den Gastronomiebetrieb ab 12:00 Uhr.

19.03.2020, 16:00 Uhr – Updates zu Hilfsangeboten
Wir haben es mittlerweile aufgegeben, auf eine einheitliche Regelung hinsichtlich Öffnungszeiten zu hoffen. Grundsätzlich gilt weiterhin: Schließzeit 18:00 Uhr. Folgende Ausnahmen gibt es:

  • NRW und Bayern: 15:00 Uhr
  • Schleswig-Holstein: Gastronomiebetrieb ist untersagt
  • Sachsen-Anhalt: Noch keine Einschränkung

Sie sehen, von bis ist alles dabei. Grundsätzlich glauben wir, dass keiner um drastische Einschränkungen herum kommen wird. Aus diesem Grund haben wir unseren Artikel zu den finanziellen Hilfen nochmal aktualisiert. Hier finden Sie ihn.

Wir haben außerdem ein offizielles Statement des Landes NRW eingeholt, indem es heißt, grundsätzlich ist der Abhol- und Lieferservice nach Schließung erlaubt. Das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt darf dieses Recht allerdings beschränken und den Betrieb vollständig schließen. Ist die Abholung oder Lieferung eine Alternative für Sie? Wir gehen für Sie in die Recherche, was es dort zu beachten gilt.

18.03.2020, 15:30 Uhr – Thema Schließungen und Kurzarbeit
Heute haben wir uns mit Ihnen intensiv über das Thema Entlassungen und Alternativen ausgetauscht. Am häufigsten kam dabei das Thema Kurzarbeit zur Sprache. Aus diesem Grund haben wir Ihnen einen Artikel mit allen Informationen dazu zusammengestellt. Hier geht es zu dem Artikel.
Außerdem haben wir zusätzlich zu unserer Hotline noch einen Live-Chat eingeführt, in dem Sie sich mit unseren Gastro-Experten austauschen können. 

18.03.2020, 12:30 Uhr – Wir warten vergeblich..aber haben da was!
Unsere Telefonate mit der IHK heute Morgen haben ergeben, dass es noch keine landesweite Regelung für Gastronomen gibt. Die Meisten dürfen zumindest noch ein paar Stunden am Tag öffnen. Allerdings herrscht unter einigen Ladenbesitzern gerade die Diskussion, ob sie von sich aus schließen sollten. Wie stehen Sie dazu? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar, oder rufen Sie an! Für alle, die sich dazu entschließen weiterhin zu öffnen, müssen natürlich einige Maßnahmen eingehalten werden (siehe letztes Update). Eine davon ist die nicht Besetzung jedes zweiten Tisches. Wir haben Ihnen eine Vorlage erstellt, die Sie sich ausdrucken und auf die leeren Tische stellen können. 

  jetzt PDF downloaden

17.03.2020, 16:00 Uhr – Wir warten auf eine einheitliche Regelung
Wir lesen eine Schlagzeile der Tagesschau: „Gastgewerbe fordert Beendigung des Verordnungschaos“. Das finden wir allerdings auch! Wir haben uns heute über unsere Hotline mit Vielen von Ihnen  über das Thema ausgetauscht. Die einheitliche Regelung von heute Morgen greift nicht mehr. So sollen die Restaurants in NRW beispielsweise um 15:00 Uhr schließen.
Wir hatten heute außerdem vermehrt das Thema, ob Eisdielen weiter über die Theke verkaufen dürfen. Dazu haben wir folgendes Statement gefunden:

Restaurants und Speisegaststätten sollen zumindest von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr offen bleiben dürfen. Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung ist jedoch jederzeit möglich.

Wir hoffen auf eine einheitliche Regelung seitens der Regierung. Sie haben auch ein Thema auf dem Herzen? Rufen Sie uns an! Für die Betriebe, die noch geöffnet haben, haben wir ein paar sinnvolle Maßnahmen zusammengestellt:

  jetzt PDF downloaden

17.03.2020, 8:00 Uhr – Zeitliche Einschränkungen
Für gastronomische Betriebe gilt eine Öffnungszeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ob wir in Deutschland eine Totalsperre bekommen, wie unsere Nachbarn in Österreich, ist aktuell noch unklar. Ein Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal ist jedoch auch dort weiterhin zulässig. Wie stehen Sie zu dem Thema Lieferservice? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar, oder rufen Sie auf unserer kostenlosen Hilfe Hotline an! Wir werden weitere Informationen hierzu vorbereiten.

Eine aktuelle Zusammenfassung

Die Grenzen sind dicht, Schulen und Kitas sind geschlossen. Der Staat versucht das öffentliche Leben auf ein Minimum zu beschränken, um die Ansteckungswelle zu verlangsamen und die Auslastung der Krankenhäuser so gering wie irgendwie möglich zu halten.

Was muss ich jetzt unbedingt beachten?

Unser Partner, der DEHOGA, hat ein offizielles Merkblatt zu der Krise veröffentlicht. Auf 10 Seiten findet man dort detaillierte Angaben.
Hier ist das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die strengen Hygieneregeln in der Gastronomie sind nun wichtiger als je zuvor.
  • Lebensmittel werden aktuell nicht als Überträger gesehen.
  • Wenn das Gesundheitsamt eine Schließung fordert, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
  • Corona erkrankte Mitarbeiter haben den Anspruch auf Gehalt nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz.
  • Bei einer Epidemie/Pandemie greift die höhere Kraft und der Gast ist bei Stornierungen von seiner Zahlungspflicht befreit.
  • Wenn ein Betrieb geschlossen wird, sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen.

Hier können Sie sich das Merkblatt herunterladen.

Krisenmanagement

In schwierigen Situationen hilft es immer, ganz nüchtern und objektiv den Worstcase zu betrachten. Was kann im schlimmsten Fall passieren und welche Möglichkeiten habe ich in dieser Situation? Fest steht: Es wird auch eine Zeit nach der Krise geben und wir hoffen, so wenig Verluste wie möglich verzeichnen zu können. Damit das funktioniert haben wir Ihnen alle finanziellen Hilfsangebote zusammengetragen.

Hier geht es zum Artikel.

Natürlich bangen auch Ihre Mitarbeiter um Ihren Job. Ist die Kurzarbeit nach den massiven betrieblichen Einschränkungen in der Gastronomieszene auch für Sie eine Alternative? Wir fassen für Sie kurz und bündig zusammen, was Sie als Gastronom jetzt unternehmen können: Hier geht’s lang.

Mitarbeiter Schulung im Corona Fall

Natürlich sollte man nicht in Panik verfallen, aber dem Thema mit der nötigen Ernsthaftigkeit begegnen. Und auch wenn man nicht zu der Risikogruppe gehört, ist es wichtig das von einem selbst ausgehende Risiko zu minimieren. Aus dem Grund gibt es einige ärztliche Sonderregelungen. Ganz wichtig ist, dass Ihre Mitarbeiter bei den leisesten Anzeichen Maßnahmen ergreifen.

Telefonisch
Seit Anfang März können Mitarbeiter sich bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben lassen. Das gilt also zum Beispiel für Erkältungen. Hier schickt der Arzt die Bescheinigung dann per Post raus.
Für Arbeitnehmer mit schweren Symptomen oder Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person, reicht dies allerdings nicht aus. Diese müssen beim Arzt vorstellig werden.

Online
Auch unter Au-schein.de kann man sich kostenlos krankschreiben lassen. Der Ablauf sieht wie folgt aus: Sie füllen online einen Fragebogen aus, woraufhin Sie für zunächst 14 Tage krankgeschrieben werden. Die AU erhalten Sie per PDF. Über regelmäßige Rückfragen via Mail wird dann festgestellt, ob Ihre Symptome dem covid-19 zugeordnet werden können. Sollte dies der Fall sein, wird er an die zuständigen Stellen verwiesen.

Hoffentlich konnten wir Ihnen bereits ein paar Antworten auf Ihre Fragen geben. Wir werden diesen Artikel ständig mit neuen Informationen aktualisieren. Um nichts zu verpassen, können Sie außerdem unseren Newsletter abonnieren.

Uns interessiert natürlich Ihre Meinung zu dem Thema. Schreiben Sie uns doch gerne einen Kommentar zu Ihrer aktuellen Situation, rufen Sie unsere Hotline an oder schreiben Sie uns im Live-Chat!

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Kommentare (16)

  1. Kann mein Restaurant nicht öffnen, da ich kein Desinfektionsmittel mehr kaufen kann

    1. Hallo Scherer,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Es tut uns sehr Leid, so etwas lesen zu müssen. Wir hoffen, dass schnellstmöglich wieder eine Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln gibt. Vor allem für Einrichtungen, die auf den Besitz angewiesen sind.

      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

  2. Die Regeln und Gesetze bezüglich Restaurants und Lieferdienste sind klar, worüber ich mir zurzeit jedoch nicht komplett sicher bin mit Essen to go/Takeaway – wenn man nur Essen zum Mitnehmen über Telefonbestellungen anbietet, kann man dann länger als nur bis 18 Uhr Gerichte verkaufen?

    1. Hallo und danke für Deinen Kommentar! Grundsätzlich werden Lieferdienste und Take Away Geschäfte laut unseren Recherchen gleich behandelt, sprich, sind auch nach 18 Uhr erlaubt.
      Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

  3. Hallo ihr lieben,
    Erst einmal Dankeschön für diese tolle Seite und die Möglichkeit des Austausches.
    Meine Frage betrifft die Pacht. Sie wurde ja bereits im Voraus für den Monat März gezahlt. Im März hatte man ja auch nur die Hälfte des Monates Einnahmen. Nun wird die nächste Pacht für April fällig. Wie es zur Zeit aussieht, wird man für diesen Monat auch keinerlei Einnahmen haben. Muss trotzdem Pacht gezahlt werden, bzw. gibt Es in irgendeiner Weise Zuschüsse vom Staat ( ich spreche nicht von irgendwelchen Krediten, die man zurückzahlen muss). Kleine Kneipen können sich Kredite nicht leisten. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

    1. Hallo Birgit,

      vielen Dank für Deine netten Worte! Wir geben unser Bestes, um Euch alles Wichtige an die Hand zu geben.
      Bezüglich Deiner Frage zu der Pacht:
      Laut unseren Informationen, gibt es in Deutschland keine Regelung, die besagt, dass man die Pacht aussetzen darf. Unsere Empfehlung ist, dass Du auf Deinen Vermieter/Verpächter zugehst und ihn nach einer Pause fragst.
      Letztendlich wird es ihm auch nichts bringen, wenn Du die Pacht kündigen musst.
      Der Bund und die Länder arbeiten aktuell mit Hochdruck an einer Lösung für Soforthilfen. Dazu gibt es allerdings nur vereinzelt bestätigte Informationen.
      Teil uns gerne einmal mit, aus welchem Bundesland Du kommst und wir schauen für Dich nach, ob es schon eine Lösung gibt.

      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

      1. Ich sehe das etwas anders mit der Pacht.

        Für nicht erbrachte Leistung gibt es kein Geld.

        Wenn ein Verpächter ein Ojekt verpachtet und im Pachtvertrag der Zweck aufgeführt ist für welche Nutzung das Objekt verwendet wird zB. als Spielhalle, Kneipe, Speiselokal etc, kann ich die Pacht (für die Zeit der Schließung) einbehalten da der Verpächter seinen Pachtvertrag nicht erfüllt.

        1. Hallo Robert,
          vielen Dank für deinen Kommentar. Deine Meinung können wir voll und ganz nachvollziehen. Unser Partner, der DEHOGA hat zu der Miet- und Pachtminderung Stellung genommen und in einem Dokument alles einmal zusammengefasst.
          Dieses Dokument findest du hier: https://www.dehoga-corona.de/fileadmin/Corona-Daten/Merkblaetter/01_Mo__gliche_Anspru__che_auf_Pachtreduzierung_1.4.2020.pdf

          Viele Grüße
          Joleen von CHEERS

  4. Ich betreibe ein Eiscafé in Schleswig Holstein und bin mir unsicher ob ich ab Montag meiner außer Haus verkauft auch ohne telefonische Vorbestellung wieder starten kann?

    1. Hallo Andreas,
      grundsätzlich war ein Außer-Haus-Verkauf nie verboten. Das Ordnungsamt, hat allerdings die Befugnis, im Einzelfall noch härter durchzugreifen als das Land bzw. der Bund vorgibt.
      Um eine große Ansammlung an Menschen vor der Eisdiele zu vermeiden, ist es ratsam, Vorbestellungen entgegenzunehmen. Das geht am Besten über ein eigenes Online Bestellsystem. Als CHEERS Leser kannst du es einen Monat kostenlos testen! Hier findest du mehr Informationen: https://www.gastro-hero.de/cheers/bestellsystem-lieferdienst/
      Achte ansonsten darauf, dass die wartenden Kunden genügend Abstand zueinander halten, dass die Menschenansammlung nicht allzu groß wird und dass das Eis nicht in einem Umkreis von 50m zur Eisdiele verzehrt werden darf.

      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

  5. Liebes CHEERS-Team,

    danke für diese tolle Website und eure fantastische Arbeit!! Ich habe zwei Fragen:
    Hi Sebi! Ich hoffe, Du hältst gut durch und es geht Dir gut.
    Ich habe mal zwei Fragen an Dich:
    1. Muss/sollte man in der Gastro, vor allem in der Küche, immer einen Mundschutz tragen?
    2. Ist es erlaubt, Mischgetränke wie Sprizz to go zu verkaufen (in einem normalen to-go-Becher vor Ort gemacht)?
    Die Fragen beziehen sich auf Bestimmungen in Bayern.

    Viele Grüße, Tina

    1. Hallo Tina,
      in Bayern ist eine Maskenpflicht seit heute Bestandteil der Corona-Maßnahmen. Allerdings beschränkt diese sich zunächst auf den Einzelhandel und den öffentlichen Nahverkehr. Für die Gastronomie gilt diese, bis zum jetzigen Zeitpunkt, noch nicht.
      Wir haben keinerlei Quellen gefunden, die besagen, dass Getränke von dem TakeAway-Geschäft ausgenommen sind. Wir haben stattdessen sogar einige Beispiele gefunden, die Cocktails zum TakeAway oder sogar zur Lieferung anbieten.
      Dennoch empfehlen wir, um auf Nummer sicher zu gehen, einmal das Ordnungsamt zu kontaktieren.

      Viele Grüße
      Joleen von CHEERS

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