Gastro Wiedereröffnung nach Corona: Das müssen Sie wissen (inkl. kostenlosem Maßnahmenplan)

von Joleen - GastroHero 23.531 views2

Das ist ein Test.

Wir freuen uns natürlich, dass die Gastronomie endlich wieder öffnen darf. Trotzdem herrscht die allgemeine Unsicherheit, wie genau das denn nun auszusehen hat? Was kann ich tun, um keine Strafe zahlen zu müssen? Wir haben Ihnen alle Auflagen nach Bundesländern zusammengestellt. Außerdem haben wir mit unseren Experten von GastroHero Projects gesprochen, die Ihnen einen dezidierten Plan zur Wiedereröffnung aufbereitet haben. So kann nichts schief gehen!

  1. Beschlüsse der einzelnen Bundesländer
  2. Konkreter Maßnahmenplan inkl. Download
  3. Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

Beschlüsse zur Gastronomie-Öffnung während Corona nach Bundesländern aufgeteilt

Die genauen Öffnungsdaten und Auflagen liegen im Ermessen der einzelnen Länder oder sogar der einzelnen Landkreise oder Kommunen. Diese können im Einzelfall noch speziellere Vorschriften als das jeweilige Land erlassen. Einige Länder haben zum jetzigen Zeitpunkt bereits Öffnungskonzepte vorgestellt. Diese Konzepte gilt es, in Verordnungen umzusetzen. Klicken Sie hier einfach auf Ihr Bundesland, um zu den Regelungen zu gelangen. Wenn Sie das Kapitel überspringen möchten, um direkt zum Maßnahmenplan zu gelangen, klicken Sie hier.

Der Stand unserer Recherchen ist der 13.05.2020, 08:00 Uhr

Baden-Württemberg
Öffnungsdatum 18.05.2020
Ab dem 18.05. dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. Ab dem 29.05. schließen sich dem dann Beherbergungsbetreibe wie Hotels an.
Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand mit separatem Einlass und Ausgang sowie einer Reservierungspflicht. (Quelle)

Bayern
Öffnungsdatum 25.05.2020
Am 18. Mai darf, Ministerpräsident Söder zufolge, die Außengastronomie bis 20 Uhr öffnen. Dort gelten dieselben Auflagen, wie sie auch für Speiserestaurants gelten. Diese dürfen ab dem 25.05. wieder öffnen. Zu den Auflagen bezüglich Hygiene gehören begrenzte Kapazitäten und Abstände zwischen den Tischen. Sogenannte „Familientische“ sollen eingerichtet werden und Besteck, Tische und Gläser müssen bei bestimmten Temperaturen desinfiziert werden. Mitarbeiter in Küche und Service sind dazu angehalten, Masken zu tragen. Sobald Gäste ihren Platz verlassen, sind auch Sie zum Tragen einer Maske verpflichtet. Um 22 Uhr müssen die Restaurants schließen.

Ab dem 30.05. öffnen auch Tourismus und Hotels, allerdings ohne Saune und Schwimmbäder. Ebenso wie Hotels dürfen dann auch Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen. (Quelle)

Berlin
Öffnungsdatum 15.05.2020
Am 06.05. hat der Berliner Senat beschlossen, dass Restaurants ab dem 15. Mai im Innen- und Außenbereich öffnen dürfen. Allerdings ist die Öffnungszeit ist auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gelten Auflagen wie Abstands- und Hygieneregeln weiterhin. Ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Tischen ist ebenfalls zu gewährleisten. Es darf kein Buffetangebot geben. Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten werden. Zudem ist es dringend empfohlen, Reservierungen im Vorhinein entgegen zunehmen. Hotels für touristische Übernachtungen dürfen ab dem 25. Mail wieder öffnen. Ausgenommen sind Spa- und Wellness-Bereiche.
Ausgenommen von den Öffnungen sind reine Schankwirtschaften, sowie Rauchergaststätten, Shisha-Gaststätten, Shisha-Bars, Musik- und Tanzdarbietungen, Vorführungen, Diskotheken und ähnliche Betriebe. (Quelle)

Brandenburg
Öffnungsdatum 15.05.2020
Das Land Brandenburg erlaubt dem 15.05. wieder den Betrieb von Restaurants, Cafés und Kneipen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkter Öffnungszeiten. (Quelle)

Bremen
Der Bremer Senat hat am 12.05. weitere Corona-Lockerungen für das Land bekannt gegeben. Demnach darf die Gastronomie unter strengen Auflagen ab dem 18.05. wieder öffnen. Zwischen den Tischen im Restaurant muss ein Abstand von 2m eingehalten werden. Der Buffet- und Selbstbedienungsbetrieb ist bis auf weiteres untersagt. Zudem dürfen Restaurantbesucher nicht an der Bar stehen, sondern müssen auf ihren Plätzen sitzen. Angestellte der Restaurants sollen darauf achten, dass die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Die Gaststätten müssen Listen über ihre Gäste führen, damit sie diese im Falle einer Infektion erreichen können und die Infektionskette nachvollzogen werden kann. (Quelle)

Hamburg
Restaurants in Hamburg dürfen von Mittwoch, dem 13.05. wieder öffnen. Nach Informationen des Senders NDR sollen Gäste sowohl drinnen als auch draußen bewirtet werden dürfen. Auch in Hamburg gelten demnach wohl die Regeln von zwei Familien an einem Tisch. Die Bedienungen müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen. (Quelle)

Hessen
Ab dem 15. Mai, darf die Gastronomie in Hessen wieder öffnen. Auflage in Hessen sind die Hygiene- und Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander. Zudem darf je angefangenen 20qm ein Gast das Restaurant betreten. (Quelle)

Mecklenburg-Vorpommern
Öffnungsdatum 09.05.2020
Mecklenburg-Vorpommern hat einen Plan mit 5 Phasen ins Leben gerufen. Im ersten Schritt dürfen Zweitwohnbesitzer*innen aus anderen Bundesländern wieder in ihre Zweitwohnungen. Im 2. Schritt darf die Gastronomie unter strengen Auflagen, welche sich am Robert-Koch-Instituts orientieren. Phase 3 beinhaltet den Übernachtungs-Tourismus aber ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Im nächsten Schritt dürfen dann auch Bundesbürger unter strengen Auflagen wieder touristisch beherbergt werden. Im letzten Schritt wird der Tourismus auch für Gäste aus anderen Staaten (nicht Risikogebiete) gestattet.
Am 09. Mai wird die Gastronomie wieder, unter speziellen Anforderungen, öffnen. So dürfen maximal sechs Erwachsene an einem Tisch sitzen. Ab dem 18. Mai tritt die dritte Phase in Kraft. Passend zum Pfingstfest tritt dann am 25.05. die 5. Phase in Kraft und auswärtige Gäste dürfen im Land übernachten. Dafür sollen 60% der Betten zur Verfügung gestellt werden. (Quelle)

Niedersachsen
Öffnungsdatum 09.05.2020
Niedersachsen hat einen ähnlichen Stufenplan wie Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht. Besonders die Stufe 2, welche ab dem 11. Mai in Kraft tritt, ist interessant. Hier soll die Öffnung der Gastronomie verfolgen. Diese beschränkt sich auf Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten. Alle dürfen mit maximal 50% der Plätze, Reservierungspflicht, Kontaktdatenerfassung der Kunden, Untersagung von Selbstbedienung / Buffet, Abstandsregelungen und Hygieneanforderungen. Ausgenommen sind Bars, Kneipen, Diskotheken.
Ab dem 25. Mai dürfen auch Hotels, Pensionen und Jugendherbergen etc. wieder zur touristischen Nutzung öffnen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung / Buffet untersagt, die Essenszeiten sind zu terminieren und es gelten die gleichen Beschränkungen wie oben unter Gastronomie. (Quelle – Direkt Download)

Nordrhein-Westfalen
Öffnungsdatum 11.05.2020
Ab dem 11. Mai soll in NRW wieder folgendes möglich sein:

  • Gastronomie, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung der Abstandsregeln gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept der Betriebe vorliegt.
  • Eine Begrenzung der Personenzahl ist nicht vorgesehen. Es gelten die allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen. Zudem soll ein Tischabstand von 1,5m gewährleistet sein. Eine Registrierung der Gäste sei für die Nachverfolgung dringend erforderlich. NRW verzichtet aber auf eine Begrenzung der Öffnungszeit und der Verweildauer.
  • Touristische Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

Ab dem 17. Mai werden auch Hotels wieder für Touristen geöffnet. Die Auflagen sind dieselben, wie die bei der Gastronomie. Ausgenommen von Öffnungen bleiben bis auf weiteres Bars, Clubs und Diskotheken jeder Art. (Quelle)

Rheinland-Pfalz
Öffnungsdatum 13.05.2020
Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz sollen unter Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln ab dem 13. Mai wieder öffnen können. Hotels ab dem 18. Mai. Eine Bewirtung ist nur an den Tischen erlaubt. Gäste müssen vorab reserviert haben und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. (Quelle)

Saarland
Am 18. Mai sollen Restaurants, Cafés, Kantinen oder Kneipen ebenso wie Hotels, Pensionen und weitere touristische Beherbergung wieder öffnen. Es gelten jedoch strenge Hygieneregeln und Schutzauflagen. In der Gastronomie werden die Öffnungszeiten auf 06:00 Uhr – 22:00 Uhr beschränkt. Eine Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereichen soll es nicht geben. Gäste dürfen nur an den Tischen bewirtet werden. Eine Bedienung an der Theke ist verboten.

Diskotheken, Tanzlokale und Shisha-Bars sowie Vergnügungsbetriebe bleiben vorerst geschlossen. (Quelle)

Sachsen
Öffnungsdatum 15.05.2020
Kneipen, Biergärten und Restaurants sollen ab dem 15. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen. Die Tische sollen mindestens einen Abstand von 1,5 m haben und Bedienstete müssen Mundschutz tragen. (Quelle)

Sachsen-Anhalt
Öffnungsdatum 22.05.2020
Der 22. Mai ist der Öffnungstermin für die Gastronomie. Auf eine maximale Gästezahl solle verzichtet werden, allerdings müssten bestehende Kontaktbeschränkungen (nicht mehr als 5 Personen pro Tisch), Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Es sind Anwesenheitslisten zu führen.
Als Termin für die Öffnung wurde bewusst ein Tag nach Himmelfahrt gewählt. Angesichts der bekannten „Ausnahmesituation“ an Himmelfahr wolle man das Konzept einer behutsamen Öffnung nicht gefährden.
Sofern der zuständige Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt ein allgemeines Sicherheitskonzept erstellt hat und die Öffnung auf Grundlage eines vom Betreiber vorgelegten Hygienekonzepts im Einzelfall genehmigt wurde, dürfen Speisewirtschaftsbetriebe bereits ab dem 18. Mai wieder öffnen. (Quelle)

Schleswig-Holstein
Öffnungsdatum 18.05.2020
In Schleswig-Holstein soll die Gastronomie und Tourismus am Montag den 18.05. wieder hochgefahren werden. Folgende Beschlüsse wurden erlassen unter Berücksichtigung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen:

  • Die Öffnung der Gastronomie wird unter Auflagen zugelassen
  • Aufhebung des Beherbergungsverbort für Ferienwohnungen, Hotels etc. wird unter Auflagen aufgehoben
  • Das Betetungsverbot für Inseln und Halligen entfällt
  • Veranstaltungen mit Sitzcharakter mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen (Quelle)

Thüringen
Öffnungsdatum 15.05.2020
Die Öffnung am 15.05. in Thüringen gilt für touristische und gastgewerbliche Betriebe, sofern die strengen Hygienevorschriften, die besonderen branchenspezifischen infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die geltenden Abstandsregeln vollumfänglich berücksichtigt werden. Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke treffen die Kommunen eigenständig. (Quelle)

Konkreter Maßnahmenplan zur Wiedereröffnung nach Corona

Nachdem Sie die offiziellen Beschlüsse kennen, bleibt trotzdem noch die Frage offen: Wie setze ich die Corona Vorschriften in meiner Gastronomie konkret um?
Um Ihnen diese Frage zu beantworten, haben wir mit den Gastronomie-Planungs-Experten von GastroHero Projects gesprochen. Sie sind es gewohnt, den gesamten Laden zu durchdenken und haben Ihnen einen Maßnahmenplan erstellt:

Maßnahmenplan downloaden

Wir werden im Folgenden näher auf die einzelnen Bereiche eingehen und Ihnen jeweils alle Produkte auflisten, die der Plan beinhaltet. Übrigens, vergessen Sie nicht, dass Sie als CHEERS Leser exklusiv 15% Rabatt im gesamten GastroHero Online Shop bekommen.

Empfang & Gastraum

Einige Bundesländer schreiben vor, Gäste nur mit vorheriger Reservierung zu empfangen. Wir empfehlen, dies auch in Bundesländern zu tun, wo dies nicht vorgeschrieben ist. Sie behalten so einen Überblick, wie Sie ihre Tische stellen können und können zudem noch besser kalkulieren, was und wie viel Sie einkaufen müssen.

Einige Bundesländer haben erlassen, Kundendaten zu erfassen, um eventuelle Infektionsketten darstellen zu können. Sofern dieser Erlass in Ihrem Bundesland vorliegt, tun Sie dies. Falls nicht, sehen Sie bitte davon ab, egal ob Sie diese Maßnahme für sinnvoll erachten oder nicht. Gegebenenfalls stellt die Aufnahme von Kundendaten ohne Erlass des Landes oder der Kommune einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Kommune wie diese das im Einzelfall handhabt.

Wir haben Ihnen eine Vorlage zum Ausdrucken vorbereitet, in der Sie die Kundendaten sammeln können:

Hier geht’s zum Download

Tische im Gastraum müssen so angeordnet werden, dass die geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden können. Einzelne Bundesländer schreiben vor, wie viele Personen maximal an einem Tisch sitzen dürfen. Um Ihre Tische zu kennzeichnen, haben wir einen Tischaufsteller für Sie vorbereitet, welche Sie auf gesperrte Tische stellen können:
  jetzt PDF downloaden

Außerdem darf der Gast ausschließlich am Tisch bewirtet werden. Buffets oder ähnliches sind angesichts der verschärften Hygienemaßnahmen vorerst nicht mehr zulässig.

Produkte aus unserem Plan:

Küche & Theke

Jegliche Bedienstete in der Küche und im Servicebereich sind dazu angehalten einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Versuchen Sie den Kontakt mit Kunden mit so viel Abstand wie möglich zu pflegen.

Wichtig ist es, dass Sie Ihre Gläser sowie Ihr Geschirr hygienisch einwandfrei reinigen. Wir haben in unserem letzten Blogartikel einmal zusammengestellt, worauf es bei einer hygienisch einwandfreien Reinigung ankommt. Den Blogbeitrag finden Sie hier.

Produkte aus unserem Plan:

WC & Sanitär

Achten Sie darauf, dass Sie in ihren Sanitären Einrichtungen die Möglichkeit haben auf die Abstandsregeln zu achten. Richten Sie ein Leitsystem ein, dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig auf zu engem Raum sind. Korrektes Händewaschen mit Seife ist zwar in den meisten Fällen ausreichend. Stellen Sie trotzdem einen Desinfektionsmittelspender auf. Desinfektionsmittel ist auch sinnvoll, um Oberflächen wie Waschbecken oder Toiletten nach der Benutzung zu desinfizieren.

Überprüfen Sie als Mitarbeiter regelmäßig, ob die Oberflächen gereinigt sind und reinigen Sie im Zweifel lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig.

Kunden, die die Toilette aufsuchen, sind dazu angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz für diesen Gang zu benutzen.

Produkte aus unserem Plan:

Mitarbeiter

Erstellen Sie einen geeigneten Reinigungsplan. Stellen Sie sicher, dass insbesondere Flächen am Arbeitsplatz, die mit Händen berührt werde, Tastaturen und Eingabegeräte, Tabletts etc., Pausenräume und sanitäre Einrichtungen (besonders Türklinken) regelmäßig gereinigt und/oder desinfiziert werden. Ihre Mitarbeiter sollten, wenn möglich öffentliche Verkehrsmittel meiden. Weisen Sie zudem alle Mitarbeiter an, dass sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und mehrfach über den Arbeitstag verteilt für eine entsprechende Handhygiene Sorge tragen.

Informieren Sie mit gut sichtbaren Aushängen an mehreren Stellen, vor allem aber an Waschbecken über das korrekte Händewaschen. Stellen Sie ausreichend Einweg-Taschentücher an verschiedenen Stellen zur Verfügung. Das gründliche Händewaschen mit Seife stellt einen ausreichenden Schutz dar, sofern es sich nicht um Risikobereiche handelt. Desinfektionsmittel in Kombination mit Wasser ist nicht wirksam. Die Hände müssen vor der Desinfektion trocken sein.

Beschäftigte, die sich krank fühlen und sich insbesondere Symptome wie trockener Husten, Fieber und Kurzatmigkeit zeigen, sollten umgehend einen Arzt aufsuchen (zunächst telefonisch) und sich ggf. krankmelden. Bei Verdacht an Covid-19 erkrankt zu sein, ist dies unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Stellen Sie ausreichend Atemschutzmasken und Handschuhe zur Verfügung, die Sie bei Bedarf auch Ihren Kunden anbieten können. Halten Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen ein.

Produkte aus unserem Plan:

Fragen und Antworten

Wir hoffen, Ihnen mit unseren oben gesammelten Informationen die wichtigsten Fragen beantwortet zu haben. Sollte dennoch eine Frage offen geblieben sein, schreiben Sie es uns in die Kommentare! Wir werden die Antworten in diesem Bereich gemeinsam mit den am häufigsten gestellten Fragen aus unserer Hotline oder dem Chat veröffentlichen.

Frage: Was ist mit Nachtlokalen, Bars, Clubs, dürfen die auch öffnen?
Antwort: Von den bisherigen Öffnungen sind nur die Restaurants und Hotels sowie andere Beherbergungsbetriebe betroffen.

Frage: Was gilt es im Hinblick auf Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zu beachten?
Antwort: Wir haben einen extra Blog-Beitrag zum Thema Hygiene und Infektionsschutz in der Gastronomie erstellt. Den finden Sie hier.

Frage: Ich habe die Auflage, Kundendaten aufzunehmen. Welche Daten sollte ich aufnehmen und in welcher Form?
Antwort: Nehmen Sie auf jeden Fall die Kontaktdaten des Kunden auf, die Tischnummer, den Zeitraum des Aufenthaltes und die Person, welche den Kunden in der Zeit bedient hat.

Frage: Darf ich noch Tischdeko, -decken und/oder Menagen auf meinen Tischen im Restaurant platzieren?
Antwort: Diese Frage kam in den letzten Tagen immer mal wieder in unserer Hotline auf. Wir haben zu dem Thema recherchiert und keine offizielle Aussage gefunden. Es scheint also nicht verboten zu sein. Ob es hygienisch allerdings so sinnvoll ist, Decken ohne Desinfektion weiterzugeben, liegt in Ihrem Ermessen. Wenn Sie hier eine offizielle Info für uns haben, lassen Sie es uns gerne über die üblichen Kommunikationswege oder hier in den Kommentaren wissen!

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Wiedereröffnung und drücken Ihnen die Daumen! Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Artikel nur auf die Besonderheiten durch Corona eingehen. Sollten Sie noch mehr zum Thema „Hygiene“ wissen wollen, oder nochmal Ihre HACCP Kenntnisse auffrischen wollen, schauen Sie sich gerne diesen Artikel an.

Quellen: https://www.restaurant-ranglisten.de/news-magazin/details/7509-restaurants-duerfen-nur-noch-mit-grossen-einschraenkungen-oeffnen/

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